- Sanierung
- 1. Begriff: Organisatorische und finanztechnische Maßnahmen zur Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit insolventer Unternehmen, v.a. zur Abwendung einer ⇡ Zahlungsunfähigkeit oder einer ⇡ Überschuldung.- 2. Arten von Ursachen: a) Endogene Ursachen: In diesem Fall besteht ein Missverhältnis von Eigenkapital und Fremdkapital oder langfristigem und kurzfristigem Fremdkapital. Als Folge dieser Ursachen, aber auch als Folge falscher Finanzierungsmaßnahmen, kann die Kapitalstruktur sanierungsbedürftig sein.- b) Exogene Ursachen: Z.B. Konjunktureinbruch, Wechselkursschwankungen etc.- 3. Voraussetzung einer erfolgreichen S. ist die Erforschung der Ursachen und die Aufstellung eines S.-Planes. Besteht keine Aussicht auf Erfolg der S., ist Eröffnung des ⇡ Insolvenzverfahrens zu beantragen. Bei vorübergehender Zahlungsunfähigkeit ist keine S. notwendig, wenn die Möglichkeit besteht, die Situation durch Kredite oder Stillhalteabkommen mit den Gläubigern zu bereinigen.- 4. Arten der S.: a) Buchtechnische S. durch formelle Kapitalherabsetzung (Herabsetzung des Nennwertes der Aktien, Zusammenlegung der Aktien, Aktieneinziehung) oder durch Auflösung offener Rücklagen und stiller Reserven. Dabei fließt dem Unternehmen kein neues Kapital zu.- b) S. durch Zufluss neuer Mittel (Kapitalbeschaffung).- c) S. durch Veränderungen des Fremdkapitals kann erfolgen durch Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite, ferner durch Umwandlung von Krediten in Eigenkapital.- d) S. durch Änderung der Rechtsform der Unternehmung (⇡ Umwandlung). Literatursuche zu "Sanierung" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.